Beistandschaften

Unterstützung bei rechtlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Sie ist eine spezielle Form der Beratung, Unterstützung sowie gesetzlichen Vertretung.

Sie kann eingerichtet werden, um die rechtlichen Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung und / oder der Unterhaltsdurchsetzung zu vertreten.

Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

Die Beantragung der Beistandschaft erfolgt durch den sorgeberechtigten Elternteil, bzw. den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Lediglich im Falle eines Gerichtsverfahrens ist der Beistand für die Dauer des Verfahrens alleinvertretungsberechtigt.

Auch volljährige Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) können die Beratung in Anspruch nehmen.

Um die Unterstützung zielgerichtet anbieten zu können, ist es angeraten, vorab telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.

Wie kann ich die Beistände erreichen?

Die Beistände sind unter folgender Anschrift zu erreichen:

Beistandschaften

Haagestraße 3D

21335 Lüneburg

Tel. 04131 309-3350 (Geschäftszimmer)

Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30 -11:30 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr

Weitere Details finden Sie auf der Seite der Hansestadt Lüneburg.

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Ansprechpartner

Katharina Lüdemann
Teamleitung Beistandschaften
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Haagestraße 3D 
21335 Lüneburg 
Sprache: Deutsch
Telefon: 04131 309-3371